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Lesezeit:
3 Minuten
Veröffentlichungsdatum
02.10.2025
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Reisen mit medizinischem Cannabis? Darauf solltest Du achten!
Gut zu wissen

Reisen mit medizinischem Cannabis? Darauf solltest Du achten!

Reisen mit medizinischem Cannabis? Darauf solltest Du achten!

Du träumst vom Urlaub, hast aber Angst, auf dein medizinisches Cannabis verzichten zu müssen? Wir verraten dir, wohin du es mitnehmen darfst und was du dabei beachten musst.


Es gibt doch nichts Schöneres, als zu reisen – zumindest, wenn man gesund ist. Doch gerade Menschen, die regelmäßig Medikamente nehmen müssen, machen sich oft Gedanken, wie es im Urlaub wohl sein wird. Vor allem Cannabis-Patient:innen sind sich unsicher, ob und wie sie ihre Medizin mitnehmen dürfen. Was du auf Reisen mit medizinischem Cannabis durch Europa wissen musst, erfährst du hier.



Auf Reisen als Cannabis-Patient:in

Im Urlaub wollen wir Neues entdecken und Abenteuer erleben. Egal ob Strand oder Berge, All-Inclusive-Urlaub oder Rucksacktour – die Welt wartet auf dich. Doch so aufregend die Reise auch sein mag, mit Schmerzen oder anderen Symptomen können Cannabis-Patient:innen sie kaum genießen. Deshalb ist es wichtig, jederzeit auf medizinisches Cannabis zurückgreifen zu können. Das Problem dabei: Was in Deutschland legal ist, unterliegt in anderen Ländern mitunter enorm abweichenden gesetzlichen Regelungen. Daher ist es notwendig, sich vor Reiseantritt über die Gesetzmäßigkeiten in deinem Reiseland zu informieren. 


In den Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommen (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn) ist die Mitnahme von medizinischem Cannabis für deutsche Urlauber mit minimalem Aufwand möglich, unabhängig von der dortigen Gesetzeslage.



Mit medizinischem Cannabis durch Europa: Das musst Du beachten

Was Cannabis-Patient:innen auf ihren Reisen immer dabei haben müssen, ist eine ausgefüllte und vom Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Dieses Formular erhältst du beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und lässt es dir von deiner Ärztin oder deinem Arzt ausfüllen. Im Anschluss sendest du es eigenständig zur Beglaubigung an dein örtliches Gesundheitsamt. 


Das Dokument belegt, dass du dich nach geltendem Recht deines Heimatlandes nicht strafbar machst, wenn du dein medizinisches Cannabis mit in den Urlaub nimmst. Selbst, wenn in dem jeweiligen europäischen Reiseland eine andere Rechtslage gültig ist. Aber Achtung: Mit dem Dokument kannst du leider nicht unbegrenzt reisen, da es nach 30 Tagen seine Gültigkeit verliert.


Für Berufspendler:innen, die zum Beispiel in Österreich oder in der Schweiz arbeiten, gilt die gleiche Vorgehensweise. So lässt sich verordnetes medizinisches Cannabis völlig legal und ohne Probleme über die europäischen Grenzen transportieren.



Medizinisches Cannabis in den Koffer oder ins Handgepäck?

Du fragst dich, wie du dein medizinisches Cannabis am Besten transportierst? Bei Flugreisen in eines der derzeit 29 europäischen Länder des Schengener Abkommens gilt: Pack das Medikament sowie alle Hilfsmittel, die du benötigst, ins Handgepäck. Auch das entsprechende Formular solltest du direkt bei dir tragen. Am besten verpackt und griffbereit, um unnötige Verzögerungen beim Check-In zu vermeiden.



International unterwegs als Cannabis-Patient:in

Die Mitnahme von medizinischem Cannabis auf internationalen Reisen kann sich etwas komplizierter gestalten. Die gesetzlichen Regelungen in Ländern außerhalb der Schengen-Region unterscheiden sich zum Teil gravierend von den deutschen Gesetzen. So gibt es Länder außerhalb Europas, wo selbst der Besitz von kleinen Mengen Cannabis hohe Geldstrafen, Gefängnis oder Schlimmeres zur Folge haben kann. 


Umso wichtiger ist es, sich vor einer internationalen Reise umfangreich zu informieren, wie die Regelungen rund um medizinisches Cannabis im jeweiligen Reiseland gestaltet sind. An manchen Orten benötigst du eine Importerlaubnis, an anderen darfst du nur eine bestimmte Menge mitbringen oder es herrscht ein generelles Cannabis-Verbot, was die Mitnahme von medizinischem Cannabis in diesem Land unmöglich macht. Zur eindeutigen Klärung der jeweiligen Rechtslage empfehlen wir und das BfArM die Kontaktaufnahme zur jeweiligen diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland. Die passenden Kontaktadressen findest du auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. 



Gut informieren statt später bereuen

Zusammengefasst sei gesagt: Als Cannabis-Patientin musst du keinesfalls auf deinen Urlaub verzichten, solange du im sogenannten Schengen-Raum ein amtlich beglaubigtes Dokument zur Mitfuhr von medizinischem Cannabis im Reisegepäck hast. Planst du allerdings, Europa zu verlassen, ist es unabdinglich, sich vorab über die Gegebenheiten in deinem Urlaubsland zu informieren oder sich gegebenenfalls ein anderes Ziel auszusuchen. Wir wünschen dir auf jeden Fall einen unbeschwerten Urlaub.

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